Verhal­tens­kodex

Rechtmäßigkeit und Fairness in der Geschäftstätigkeit haben erste Priorität bei Tchibo. Was das bedeutet, weiß bei Tchibo jeder Mitarbeiter: Denn das haben wir in unserem Verhaltenskodex dokumentiert. Die ethischen Maßstäbe, die an die Geschäftstätigkeit von Unternehmen anzulegen sind, haben sich im Laufe der Jahre nicht verändert. Für international agierende Unternehmen unserer Größenordnung ist es aber zunehmend selbstverständlich geworden, diese kontinuierlich allen Mitarbeitern, egal auf welcher Ebene, im Bewusstsein zu erhalten. Hierfür haben wir einen Verhaltenskodex entwickelt. Denn wir wollen, dass sich Tchibo Mitarbeiter weltweit ethischen Geschäftspraktiken, fairem Verhalten und der ausnahmslosen Einhaltung aller Gesetze verpflichtet fühlen. Dies ist eine Voraussetzung für unseren zukünftigen internationalen Erfolg.


Zwölf Grundregeln

Mit den im Verhaltenskodex enthaltenen zwölf Grundregeln der Zusammenarbeit sprechen wir sowohl allgemein übliche als auch Tchibo spezifische Themenkomplexe an. Unseren Code of Conduct verstehen wir als einen Leitfaden und Ratgeber für die tägliche Arbeit unserer Mitarbeiter.


Im Verhaltenskodex abgedeckte Themenfelder:

  1. Fairer Wettbewerb

  2. Verbot von Korruption und Vorteilsgewährung

  3. Sicherheit und Umweltverantwortung

  4. Soziale Verantwortung

  5. Verbot von Diskriminierung

  6. Verbot der Ausnutzung einer Insiderinformation

  7. Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen

  8. Schutz geistigen Eigentums

  9. Vermeidung von Interessenkonflikten – private Betätigung

  10. Gesetzeskonforme, lückenlose und wahrheitsgemäße Buchführung

  11. Sparsamer Umgang mit Unternehmensressourcen

  12. Mitarbeiter als Botschafter des Unternehmens


Gültigkeit des Verhaltenskodex 

Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter bei Tchibo verbindlich. Die Mitglieder der Unternehmensführung haben die Aufgabe, den Verhaltenskodex ins Unternehmen zu tragen sowie dessen Einhaltung über alle Hierarchiestufen und Tätigkeitsbereiche sicherzustellen


Ombudsstelle für alle Fälle 

Seit 2007 haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass sich unsere Mitarbeiter im Verdachtsfall eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex an eine externe Ombudsstelle wenden können. Sie hat 365 Tage rund um die Uhr ein offenes Ohr für unsere Mitarbeiter mit ihren Bedenken, Hinweisen und Zweifeln in Hinblick auf eigenes oder fremdes Verhalten. Selbstverständlich können unsere Mitarbeiter auch ihre Vorgesetzten, den Betriebsrat oder Mitarbeiter unserer Personalabteilung ins Vertrauen ziehen. 


Sanktionen bei Verstößen 

Den Verhaltenskodex haben wir eingeführt, damit es erst gar nicht zu Verstößen kommt. Gleichwohl: mögliche Verstöße sind je nach Schweregrad mit unterschiedlichen Sanktionen belegt. Im Extremfall kann dies zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses führen.