#Tchibopacktaus (5): PPWR - P, P What?
Die Gesetzgebungen der EU klingen wie ein alter Fanta 4 Song (wer es noch kennt): EMPCO, EUDR, CSRD,… und eben auch PPWR: Die Packaging and Packaging Waste Regulation.
Verpflichtende Vorgaben statt freiwilliger Standards
Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation steht die Verpackungsbranche vor einer der größten Veränderungen der letzten Jahrzehnte. Für viele ist die Abkürzung neu – für alle, die seit Jahren in der Verpackungsentwicklung arbeiten, bedeutet sie einen echten Einschnitt Denn erstmals geht es nicht um freiwillige Leitlinien oder Zielbilder, sondern um ein verbindliches europäisches Gesetz. Das wird vielfach kritisiert – und ja, viele Details sind noch unklar. Trotzdem halten wir die PPWR für einen enorm wichtigen Meilenstein.
Über Jahre war nachhaltige Verpackung immer eine Frage der Perspektive: Stellen wir den CO₂-Fußabdruck in den Fokus oder die Recyclingfähigkeit? Setzen wir auf biobasierte oder kompostierbare Materialien – auch wenn es dafür keine funktionierenden Kreisläufe gibt? Und am Ende spielten immer auch die Kosten eine entscheidende Rolle. Die PPWR beendet diese Gleichzeitigkeit. Sie setzt einen klaren Fokus: Kreislaufwirtschaft – und damit Recyclingfähigkeit – steht im Zentrum.
Kreislaufwirtschaft braucht die richtige Reihenfolge
Das ist neu. Und es schafft Orientierung. Für biobasierte und kompostierbare Kunststoffe heißt das zunächst, dass sie aus dem Fokus der Masse rücken. Nicht, weil sie grundsätzlich falsch sind, sondern weil es aktuell keine ausreichende Sortier- und Verwertungsinfrastruktur dafür gibt. Ohne Kreislauf keine Kreislaufwirtschaft. Ich bin jedoch überzeugt: Das ist eine Frage der Reihenfolge. Sobald Recyclingfähigkeit klar definiert, umgesetzt und etabliert ist, werden auch Themen wie Biobasiertheit und CO₂-Optimierung wieder stärker in den Fokus rücken – auf einer stabileren Grundlage.
Die PPWR fordert viel von der Branche. Sie ist unbequem und anspruchsvoll. Aber sie gibt uns etwas, das lange gefehlt hat: eine klare Richtung. Und genau diese Klarheit ist die Voraussetzung dafür, dass nachhaltige Verpackungen nicht nur entwickelt, sondern auch wirksam in den Markt gebracht werden. Da die EUDR bereits verschoben wurde, haben Kritiker den Eindruck, dass dies auch mit der PPWR so kommen mag. Ausschließen kann man das nicht, allerdings ist das Gesetz bereits in Kraft getreten und wir sind überzeugt davon, dass die Inhalte jetzt wichtig sind – „PPWR ist heute“.
Klare Recyclingquoten für eine zukunftsfähige Verpackung
Neben vielen Verpflichtungen, die Datenmanagement und Nachweispflichten betreffen, geht es vor allem um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Das heißt konkret: Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in den Umlauf gebracht werden, die zu mindestens 70% recyclebar sind. 2038 wir diese Zahl sogar auf 80% erhöht. Außerdem sollen Verpackungen mindestens 10% recycelten Kunststoff verwenden, um die Kreislaufwirtschaft ganzheitlich zu fördern.
Das diese Zielerreichung nicht ganz trivial ist, haben wir in dem Artikel „Wie baut man recyclebare Folien auf?“ bereits angedeutet. Ihr seht: Über die Verpackungsthematik lässt sich eine Menge zusammentragen. Noch sind wir nicht am Ende der Reihe rund um unsere Verpackungen, wir packen weiter für euch aus!