Compliance bei Tchibo

Vor mehr als 70 Jahren haben Max und Ingeburg Herz den Grundstein für die Erfolgsgeschichte von Tchibo gelegt. Ihre Überzeugung: Wir müssen Verantwortung übernehmen und verantwortungsbewusst handeln. Ihre Grundsätze prägen die Tchibo Kultur bis heute und machen den Kern der Marke aus.
Die Beachtung gesetzlicher und unternehmensinterner Regeln ist fester Bestandteil unserer Unternehmensgrundsätze und -kultur und Basis des Vertrauens, das unsere Mitarbeitenden, unsere Kundinnen und Kunden sowie unsere Geschäftspartner uns entgegenbringen.
Compliance bedeutet für Tchibo sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden sich an geltende Bestimmungen und interne Regeln halten.


Unser Code of Conduct

Verantwortung hat für uns eine zentrale Bedeutung – sowohl für uns als Unternehmen als auch für alle Mitarbeitenden. Unser Code of Conduct, der Verhaltenskodex von Tchibo, hält unsere Maßstäbe verbindlich fest und bietet einen Leitfaden für alle Tchibo Mitarbeitenden weltweit. Der Tchibo Code of Conduct enthält 13 Grundregeln zu unserer Zusam­menarbeit und zum Umgang mit Geschäftspartnern. Tchibo Mitarbeitende weltweit sind ethischen Geschäftspraktiken, fairem Verhalten und der uneingeschränkten Einhaltung aller Gesetze gegenüber verpflichtet. Downloadlink Tchibo Code of Conduct


Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Um unsere Integrität zu wahren und unserer Selbstverpflichtung gerecht zu werden, wollen und müssen wir von Verstößen gegen Gesetze und der Nichteinhaltung freiwillig eingegangener Selbstverpflichtungen Kenntnis erlangen.
Dies ermöglicht uns, Compliance Verstößen entgegenzuwirken. Damit tragen wir Sorge für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden, unsere Kunden und Kundinnen sowie die Beschäftigten entlang der gesamten Lieferkette.
Unser digitales Hinweisgebersystem BKMS ist für unsere Mitarbeitenden sowie für unsere Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und andere externe Stakeholder ein geschützter, sicherer und unabhängiger Meldeweg. Die Plattform ist rund um die Uhr erreichbar.

Hier gelangen Sie zum digitalen Hinweisgeber-Portal BKMS: https://www.bkms-system.com/tchibo


Weitere Informationen zum Hinweisgeberprozess:

Für welche Arten von Beschwerden kann ich das Hinweisgebersystem nutzen?

Sie können unser digitales Hinweisgebersystem nutzen, um uns Hinweise in Hinblick auf eigenes oder fremdes Fehlverhalten und Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder unternehmensinterne Regelungen zu melden. Hinweise können sich zum Beispiel beziehen auf
·     Korruption, Interessenkonflikte
·     Unfairer Wettbewerb, Kartellrechtsverstoß
·     Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl, etc.
·     Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung
·     Datenschutzverstoß
·     Verstoß gegen Sozialstandards/Arbeitsgesetze
·     Verstoß gegen Menschenrechte, ökologische Standards in der Lieferkette
·     Sonstiger Verstoß gegen interne Richtlinien oder geltendes Recht.

Kann ich anonym melden?

Meldungen können anonym abgegeben werden. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wird Ihre Anonymität durch das digitale Hinweisgeberportal technisch geschützt. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall einen geschützten Briefkasten einzurichten, damit die Bearbeiter sich mit Rückfragen an Sie wenden und Ihnen Feedback geben können.

Wer bearbeitet im System eingehende Hinweise?

Hinweise werden von BKMS an das Compliance Committee weitergeleitet, das die Bearbeitung steuert. Abhängig vom Inhalt eines Hinweises werden weitere Fachabteilungen involviert (z.B. Datenschutz). Es wird jedem Hinweis nachgegangen. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
Hinweise, die Tchibo Tochtergesellschaften betreffen, werden - je nach lokalen Anforderungen - direkt von BKMS oder vom Compliance Committee an die dort zur Bearbeitung zuständige Stelle weitergeleitet.

Hinweise in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen oder Verletzung ökologischer Standards in der Lieferkette werden zur Bearbeitung an die Beschwerdestelle des Nachhaltigkeitsbereiches von Tchibo weitergeleitet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.tchibo-nachhaltigkeit.de/de/beschwerden.

Wie geht es weiter, nachdem ich eine Meldung abgegeben habe?

Alle eingehenden Meldungen werden von geschulten und unabhängigen Mitarbeitenden gesichtet und bearbeitet. Wenn Sie über das BKMS-System einen Briefkasten eingerichtet haben, erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist. Eventuell wendet sich der Mitarbeitende, der Ihre Meldung bearbeitet, auch mit weiteren Fragen zum Sachverhalt an Sie.

Weiter Informationen zur Bearbeitung von Hinweisen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen ökologischer Standards in der Lieferkette finden Sie unter: https://www.tchibo-nachhaltigkeit.de/de/beschwerden.

Wie läuft die Ermittlung ab?

Wir gehen jedem Hinweis, der bei uns eingeht, nach. Dabei steht die vertrauliche Behandlung des Hinweises für uns an erster Stelle. Daher beschränken wir die Zahl der Personen, die zu der Ermittlung hinzugezogen werden, auf das unbedingt erforderliche Maß.
Wenn unsere Untersuchung bestätigt, dass ein Compliance Verstoß begangen wurde, ergreifen wir angemessene Folgemaßnahmen.
Soweit erforderlich, geben wir die von Ihnen gemeldeten Informationen an staatliche Stellen weiter.

Wie erfahre ich von dem Ergebnis meiner Meldung?

Wenn Sie einen geschützten Briefkasten eingerichtet oder uns andere Kontaktdaten gegeben haben, erhalten Sie von uns ein Feedback zu dem Ergebnis unserer Untersuchungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Details zu dem Ergebnis offenbaren können, da wir auch die Persönlichkeitsrechte der angeschuldigten Personen schützen müssen.

Wie werde ich vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund meiner Meldung geschützt?

Ihr Schutz beginnt damit, dass der Kreis der Personen, die mit der Bearbeitung betraut sind, auf das absolut notwendige Minimum beschränkt wird. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die nach bestem Wissen Hinweise auf Compliance Verstöße abgeben, sind verboten. Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie Benachteiligungen oder Bestrafungen aufgrund Ihrer Meldung erleiden, melden Sie uns dies bitte über unser Hinweisgebersystem.

Wenn Sie jedoch wissentlich falsche oder irreführende Meldungen abgeben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.